Ablauf :

  • Zunächst vereinbaren wir telefonisch einen Termin zu einem ersten Gespräch, in dem Sie mir von ihren Beschwerden und Belastungen berichten können (Erstgespräch). Dieses Gespräch dient neben einem ersten diagnostischen Eindruck dazu, dass Sie meine Person und meine Arbeitsweise näher kennenlernen.
  • Nach dem Erstgespräch können bis zu vier weitere sog. Probatorische Sitzungen in Anspruch genommen werden, um zu prüfen ob eine weitere therapeutische Arbeit indiziert und gewünscht ist.

 

Kosten :

  • Die Kosten für das Erstgespräch und die Probesitzungen werden von den Krankenkassen zunächst ohne Antrag auf Kostenübernahme übernommen. Am Ende der Probephase wird dann ein Antrag auf Kurz- oder Langzeittherapie (25 bzw. 45 weitere Einzeltherapiestunden von je 50 min) bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt. Sobald die Kostenzusage Ihrer Krankenkasse vorliegt, kann die eigentliche Behandlung beginnen.
  • Bei privaten Krankenversicherungen ist die Anzahl der Therapiesitzungen, die genehmigt werden stark individuell im Versicherungsvertrag geregelt. Bitte kontaktieren Sie Ihre Versicherung direkt fragen Sie nach Vertrags bedingungen und Formblättern zur Beantragung der Kostenübernahme. Die Abrechnung erfolgt hier gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
  • Beihilfeberechtigte haben ebenfalls Anspruch auf Erstattung der Therapiekosten durch ihre Beihilfestelle und ihre Krankenkasse. Die Abrechung erfolgt hier ebenfalls gemäß der GOÄ.

 

Die Dauer der Behandlung ist von der Art und Ausprägung der psychischen Beschwerden abhängig. In den ersten Wochen und Monaten der Therapie (Intensivphase) finden die Sitzungen gewöhnlich einmal wöchentlich statt, später erfolgt ein Übergang zu größeren Abständen.